Asbest-Sachkunde
Grundsätzlich gilt: Wer eine Sachkunde besitzt, kann spezielle, tiefgreifende Kenntnisse in einem bestimmten Bereich nachweisen. Arbeiten Unternehmen mit asbesthaltigen Produkten beziehungsweise führen sie umfassende Tätigkeiten im Asbest-Umfeld durch, ist eine sogenannte Asbest-Sachkunde zwingend erforderlich. Da die Handhabung mit asbesthaltigem Material nach wie vor eine Gesundheitsgefahr darstellt, ist es vorgeschrieben, einen staatlich geprüften und anerkannten Sachkundelehrgang zu absolvieren, um die nötige Qualifikation für derartige Arbeiten zu erlangen. Es werden verschiedene Sachkundeschulungen angeboten, die unter anderem zum Ziel haben, einen kleinen oder großen Asbestschein zu erhalten.
Sachkunde im Asbest-Bereich nach TRGS 519
Wird bei einer Schulung ein Asbestschein nach einer bestandenen Abschlussprüfung erworben, geht dies in der Regel mit dem Erlangen einer Asbest-Sachkunde einher. Wer beispielsweise ein Seminar zum großen Asbestschein erfolgreich absolviert, darf mit diesem Sachkunde-Zertifikat eine vollumfängliche Asbestsanierung oder Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen. Um eine Sachkunde in puncto Asbest zu erhalten, kann auch eine Schulung zum kleinen Asbestschein belegt werden. Mit dem Bestehen dieses Sachkundelehrgangs sind Absolventen unter anderem berechtigt, im Bereich der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) federführend tätig zu sein. Welche Asbestschulung auch belegt wird – das Know-how eines staatlich geprüften Sachkundigen ist bei umfangreichen Asbest-Arbeiten in jedem Fall erforderlich. Jedes Asbestseminar orientiert sich an den TRGS 519. Die TRGS sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe und werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben.
Wie lange ist eine Asbest-Sachkunde gültig?
Das Erlangen beziehungsweise das Aufrechterhalten einer Sachkunde im Asbest-Bereich ist ebenfalls möglich, indem eine eintägige Auffrischungsschulung erfolgt. Nach sechs Jahren ist bei der Asbest-Sachkunde eine Auffrischung vonnöten, um auch künftig sämtliche Asbest-Arbeiten durchführen zu dürfen. Verstreichen diese sechs Jahre ohne Auffrischung, wird die Sachkunde aberkannt und diejenigen sind nicht mehr berechtigt, im Asbest-Umfeld tätig zu sein. Bei der Asbest-Auffrischung findet keine Abschlussprüfung statt. Die Sachkundigen werden auf den neuesten Stand im Umgang mit Asbest gebracht und bekommen während dieses Kurzlehrgangs noch einmal vor Augen geführt, welche Fragestellungen in diesem sensiblen Themengebiet im Fokus stehen.
Asbest-Sachkunde Grundsätzlich gilt: Wer eine Sachkunde besitzt, kann spezielle, tiefgreifende Kenntnisse in einem bestimmten Bereich nachweisen. Arbeiten Unternehmen mit asbesthaltigen...
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Grundsätzlich gilt: Wer eine Sachkunde besitzt, kann spezielle, tiefgreifende Kenntnisse in einem bestimmten Bereich nachweisen. Arbeiten Unternehmen mit asbesthaltigen Produkten beziehungsweise führen sie umfassende Tätigkeiten im Asbest-Umfeld durch, ist eine sogenannte Asbest-Sachkunde zwingend erforderlich. Da die Handhabung mit asbesthaltigem Material nach wie vor eine Gesundheitsgefahr darstellt, ist es vorgeschrieben, einen staatlich geprüften und anerkannten Sachkundelehrgang zu absolvieren, um die nötige Qualifikation für derartige Arbeiten zu erlangen. Es werden verschiedene Sachkundeschulungen angeboten, die unter anderem zum Ziel haben, einen kleinen oder großen Asbestschein zu erhalten.
Sachkunde im Asbest-Bereich nach TRGS 519
Wird bei einer Schulung ein Asbestschein nach einer bestandenen Abschlussprüfung erworben, geht dies in der Regel mit dem Erlangen einer Asbest-Sachkunde einher. Wer beispielsweise ein Seminar zum großen Asbestschein erfolgreich absolviert, darf mit diesem Sachkunde-Zertifikat eine vollumfängliche Asbestsanierung oder Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen. Um eine Sachkunde in puncto Asbest zu erhalten, kann auch eine Schulung zum kleinen Asbestschein belegt werden. Mit dem Bestehen dieses Sachkundelehrgangs sind Absolventen unter anderem berechtigt, im Bereich der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) federführend tätig zu sein. Welche Asbestschulung auch belegt wird – das Know-how eines staatlich geprüften Sachkundigen ist bei umfangreichen Asbest-Arbeiten in jedem Fall erforderlich. Jedes Asbestseminar orientiert sich an den TRGS 519. Die TRGS sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe und werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben.
Wie lange ist eine Asbest-Sachkunde gültig?
Das Erlangen beziehungsweise das Aufrechterhalten einer Sachkunde im Asbest-Bereich ist ebenfalls möglich, indem eine eintägige Auffrischungsschulung erfolgt. Nach sechs Jahren ist bei der Asbest-Sachkunde eine Auffrischung vonnöten, um auch künftig sämtliche Asbest-Arbeiten durchführen zu dürfen. Verstreichen diese sechs Jahre ohne Auffrischung, wird die Sachkunde aberkannt und diejenigen sind nicht mehr berechtigt, im Asbest-Umfeld tätig zu sein. Bei der Asbest-Auffrischung findet keine Abschlussprüfung statt. Die Sachkundigen werden auf den neuesten Stand im Umgang mit Asbest gebracht und bekommen während dieses Kurzlehrgangs noch einmal vor Augen geführt, welche Fragestellungen in diesem sensiblen Themengebiet im Fokus stehen.