Was sind WHO-Fasern?
Als WHO-Fasern bezeichnet man bestimmte längliche Staubpartikel („Staubfasern“), die aufgrund ihrer Maße den Namen „WHO-Fasern“ bekamen. So spricht man bei künstlichen Mineralfasern, die länger als 5 µm sind und einen Durchmesser unter 3 µm haben (Verhältnis von Länge zu Breite ist größer als 3:1) von WHO Fasern. Durch diese Beschaffenheit können die WHO-Fasern beim Einatmen bis in die Lungen vordringen. Da WHO-Fasern aus verschiedenen Stoffen bestehen können, stehen manche davon im Verdacht, Lungenkrebs auslösen zu können. Insbesondere WHO-Fasern aus Asbest, Glaswolle, Hochtemperaturwolle, Steinwolle und Schlacken oder Keramik gelten als potentielle Gefahr für die Lungen.
Hinweis: Werden künstliche Mineralfasern als lungengängig angesehen, spricht man auch von „WHO-Fasern“.
Wo kommen WHO-Fasern vor?
Diese länglichen Faserstäube findet man vor allen Dingen auf dem Bau als Dämmstoffe, Isolierungen, Deckenplatten, Brandschutzmatten oder Ofen und Abgaskamine. Auch bei Sanierungsarbeiten, vor allem bei älteren Gebäuden, ist damit zu rechnen, dass gefährliche WHO-Fasern entstehen. Hierbei kann es sich sowohl um organische als auch um anorganische Stoffe handeln. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht, hält mit der Veröffentlichung von Technischen Regeln für Gefahrstoffe den Umgang mit WHO-Fasern nach neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen immer auf den aktuellsten Stand. Besonders die TRGS905 beschäftigt sich mit besonderen Stoffgruppen, unter Punkt 2.3 speziell mit anorganischen Faserstäuben, also WHO-Fasern. TGRS 558 regelt den Umgang mit Hochtemperaturwolle, aus der auch WHO Fasern freigesetzt werden können. Ebenso wie TRGS 517, 519, 521, 558, 619 sowie 905 beschäftigen sich rund um Staubfasern und auch WHO Fasern.
Welche WHO-Fasern gelten als krebserzeugend?
In TRGS 905 wird eine Einstufung der Gefährlichkeit durch den Kanzerogenitätsindex (kurz „KI“) festgelegt. Danach wird durch ein chemisches Verfahren ermittelt, wie viel Masse bestimmte Metalloxyde in den untersuchten WHO-Fasern haben. Ist dieser Index kleiner als 30, so wird der Stoff als krebserzeugend definiert, bewegt er sich zwischen 30 und 40, so wird ihm eine mögliche krebserzeugende Wirkung zugetraut, liegt der KI_Wert über 40 gilt er als nicht krebserregend. Welchen KI-Wert das Material besitzt und damit wie gefährlich die Fasern sein können, kann in einer KMF-Analyse mit Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes identifiziert werden.
Wie verhält man sich beim Umgang mit WHO-Fasern?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schreibt besondere Schutzmaßnahmen für alle, die mit WHO-Fasern in Berührung kommen können, vor. Zum einen gilt es, die Arbeitsplätze besonders sauber zu halten. Hierzu dienen staubarme Arbeitsverfahren, ordentliche Lüftung und regelmäßige Reinigung der Arbeitsplätze sowie sorgsamer Umgang mit Abfallprodukten. Für die Arbeiter selbst empfiehlt die Bundesanstalt geschlossene Arbeitskleidung, Handschuhe, Schutzbrille, Atemmaske, ein Hautschutzcreme und nach dem Beenden der Arbeit unverzüglich den Staub abzuwaschen.
Was sind WHO-Fasern? Als WHO-Fasern bezeichnet man bestimmte längliche Staubpartikel („Staubfasern“), die aufgrund ihrer Maße den Namen „WHO-Fasern“ bekamen. So spricht man bei künstlichen...
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Was sind WHO-Fasern?
Als WHO-Fasern bezeichnet man bestimmte längliche Staubpartikel („Staubfasern“), die aufgrund ihrer Maße den Namen „WHO-Fasern“ bekamen. So spricht man bei künstlichen Mineralfasern, die länger als 5 µm sind und einen Durchmesser unter 3 µm haben (Verhältnis von Länge zu Breite ist größer als 3:1) von WHO Fasern. Durch diese Beschaffenheit können die WHO-Fasern beim Einatmen bis in die Lungen vordringen. Da WHO-Fasern aus verschiedenen Stoffen bestehen können, stehen manche davon im Verdacht, Lungenkrebs auslösen zu können. Insbesondere WHO-Fasern aus Asbest, Glaswolle, Hochtemperaturwolle, Steinwolle und Schlacken oder Keramik gelten als potentielle Gefahr für die Lungen.
Hinweis: Werden künstliche Mineralfasern als lungengängig angesehen, spricht man auch von „WHO-Fasern“.
Wo kommen WHO-Fasern vor?
Diese länglichen Faserstäube findet man vor allen Dingen auf dem Bau als Dämmstoffe, Isolierungen, Deckenplatten, Brandschutzmatten oder Ofen und Abgaskamine. Auch bei Sanierungsarbeiten, vor allem bei älteren Gebäuden, ist damit zu rechnen, dass gefährliche WHO-Fasern entstehen. Hierbei kann es sich sowohl um organische als auch um anorganische Stoffe handeln. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht, hält mit der Veröffentlichung von Technischen Regeln für Gefahrstoffe den Umgang mit WHO-Fasern nach neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen immer auf den aktuellsten Stand. Besonders die TRGS905 beschäftigt sich mit besonderen Stoffgruppen, unter Punkt 2.3 speziell mit anorganischen Faserstäuben, also WHO-Fasern. TGRS 558 regelt den Umgang mit Hochtemperaturwolle, aus der auch WHO Fasern freigesetzt werden können. Ebenso wie TRGS 517, 519, 521, 558, 619 sowie 905 beschäftigen sich rund um Staubfasern und auch WHO Fasern.
Welche WHO-Fasern gelten als krebserzeugend?
In TRGS 905 wird eine Einstufung der Gefährlichkeit durch den Kanzerogenitätsindex (kurz „KI“) festgelegt. Danach wird durch ein chemisches Verfahren ermittelt, wie viel Masse bestimmte Metalloxyde in den untersuchten WHO-Fasern haben. Ist dieser Index kleiner als 30, so wird der Stoff als krebserzeugend definiert, bewegt er sich zwischen 30 und 40, so wird ihm eine mögliche krebserzeugende Wirkung zugetraut, liegt der KI_Wert über 40 gilt er als nicht krebserregend. Welchen KI-Wert das Material besitzt und damit wie gefährlich die Fasern sein können, kann in einer KMF-Analyse mit Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes identifiziert werden.
Wie verhält man sich beim Umgang mit WHO-Fasern?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schreibt besondere Schutzmaßnahmen für alle, die mit WHO-Fasern in Berührung kommen können, vor. Zum einen gilt es, die Arbeitsplätze besonders sauber zu halten. Hierzu dienen staubarme Arbeitsverfahren, ordentliche Lüftung und regelmäßige Reinigung der Arbeitsplätze sowie sorgsamer Umgang mit Abfallprodukten. Für die Arbeiter selbst empfiehlt die Bundesanstalt geschlossene Arbeitskleidung, Handschuhe, Schutzbrille, Atemmaske, ein Hautschutzcreme und nach dem Beenden der Arbeit unverzüglich den Staub abzuwaschen.