Asbest Richtlinien
Asbest Richtlinien - Streng, aber sinnvoll
Bei der Entsorgung und Sanierung von Asbest gibt es strenge Richtlinien, an die sich die Betriebe halten müssen. Auch Privatleute unterliegen den Gesetzgebungen in diesem Bereich. So darf Asbest auf keinen Fall eigenhändig abmontiert oder entsorgt werden, grundsätzlich sind Fachfirmen damit zu beauftragen. Asbestfasern werden dann freigesetzt, wenn durch den Alterungsprozess Verwitterungen auftreten oder sonstige Erschütterungen, Beschädigungen oder Brüche auftreten.
Im Laufe der Zeit müssen alle Asbest-Produkte entsorgt werden, auch, wenn diese aktuell noch in Ordnung scheinen. Je älter das Material, desto mehr Asbestfasern gelangen in die Atemluft und je mehr Fasern eingeatmet werden, desto höher ist das Gesundheitsrisiko. Nach den Asbest Richtlinien muss also entweder dafür gesorgt werden, dass um das asbesthaltige Produkt herum ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, oder es empfiehlt sich direkt eine Sanierung.
- die Richtlinien für Asbest sind sehr streng, dienen aber dem Wohl der Gesundheit
- wer die Richtlinien für Asbest Entsorgung und Sanierung nicht einhält, läuft Gefahr, an Lungenkrebs zu erkranken und handelt gesetzeswidrig
- die Sanierungsarbeiten und die Entsorgung von Asbest müssen von einer erfahrenen Firma übernommen werden, die genau mit den Richtlinien
- für Asbest vertraut sind
Wie sehen die Asbest Richtlinien zur Sanierung aus
Bei Verdacht auf Asbest wird zunächst eine Laborprobe entnommen, um den Asbestgehalt festzustellen. Anschließend wird das Risiko abgewogen und die Dringlichkeit der Sanierungsarbeiten festgelegt. Die Dringlichkeit richtet sich nach Art des Asbests, nach Art der Verwendung, nach Zustand und Struktur des Produkts, nach der Raumnutzung und nach der Lage des Asbests. Die Asbest Richtlinien legen fest, ab wann die höchste Dringlichkeitsstufe besteht und eine sofortige Sanierung nötig ist. Bis zu drei Jahre Aufschub der Sanierung sind laut den Asbest Richtlinien möglich, wenn vorrübergehende Maßnahmen zur Verhinderung der Faserfreisetzung getroffen werden. Die Dringlichkeitsstufe II wird nach drei Jahren erneut bewertet, die Dringlichkeitsstufe III nach fünf Jahren. Die Firma, die mit der Sanierung beauftragt wird, muss nach dem TRGS 519 arbeiten, der Technischen Regelung für Gefahrenstoffe im Bereich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten für Asbest.
Warum sind die Asbest Richtlinien so streng?
Im Laufe vieler Studien hat sich gezeigt, dass Asbest stark gesundheitsschädlich ist. Daher wurden die strengen Asbest Richtlinien entworfen. Asbest ist ein faserförmiges Material, das leicht in die Atemwege gelangt. Es ist enorm widerstandsfähig, sodass es vom Körper nicht abgebaut werden kann. Dadurch verbleiben alle eingeatmeten Asbestfasern in der Lunge und im umliegenden Gewebe. Dort bilden sich Entzündungen und Vernarbungen, außerdem kommt es durch die feinen Fasern immer wieder zu Zellteilungen, die letztendlich bösartige Tumore auslösen können. Besonders Lungenkrebs ist eine häufige Folge von Asbestfasern, aber auch andere Krebserkrankungen und die sogenannte Asbestose sind möglich. Unter einer Asbestose leiden vor allem Handwerker, die vor zehn bis vierzig Jahren häufig mit Asbest in Kontakt kamen. Die Fasern führen dann zu Vernarbungen der Lungenbläschen, was im Ernstfall zu akuter Atemnot führen kann. Die Richtlinien für Asbest sind heute so streng, um vor solchen Folgen zu schützen [1].
Referenzen:
[1] Vgl. http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/6_2.pdf